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6. Ladungssicherungssymposium Schweiz

Freitag, 9. Mai 2025

Knaus Weiterbildung Kompetenzzentrum für Schwerverkehr Ostschweiz

6. Ladungs­sicherungs­symposium Schweiz

Das 5. Ladungs­sicherungs­symposium Schweiz vom 28. April 2023 war ein riesen Erfolg.

Wir freuen uns heute schon darauf, Sie in zwei Jahren, am 9. Mai 2025 wieder in Arbon begrüs­sen zu dürfen. Bis dahin wünschen wir Ihnen viel Erfolg und allzeit Gute Fahrt.

Jacque­line & Richard Knaus

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Informationen

Veran­stal­ter
Knaus Weiter­bil­dung
Richard und Jacque­line Knaus
Sonnen­tal­strasse 28a
CH-9036 Grub SG

Tele­fon +41 71 891 50 11
Tele­fax +41 71 891 50 12
info@lasis.ch

Teil­nah­me­ge­bühr
Fr. 540.– pro Person
Fr. 495.– Früh­bu­cher­preis bis 31.12.2022

Die Teil­nah­me­ge­bühr wird Ihnen in Rech­nung gestellt. Sie beinhal­tet den Eintritt zu den Fach­re­fe­ra­ten und der Ausstel­lung. Eben­falls darin enthal­ten sind Begrüs­sungs­kaf­fee, Pausen­ver­pfle­gun­gen, Mittag­essen, Getränke und Apéro.

Anmel­dung
Bis Ende Februar 2023 mit dem Online-Anmel­de­for­mu­lar.
Selbst­ver­ständ­lich können Sie sich auch per E‑Mail anmel­den: anmeldung@lasis.ch 

Die Teil­neh­mer­zahl ist beschränkt und die Anmel­dung verbind­lich. Die Reser­vie­rung erfolgt in der Reihen­folge des Anmel­dungs­ein­gan­ges. Mit Ihrer Anmel­dung sind Sie einver­stan­den, dass Ihr Name auf der Teil­neh­mer­liste aufge­führt wird und Sie even­tu­ell auf Pres­se­fo­tos zu sehen sind.

Wie die Vorga­ben des Bundes­am­tes für Gesund­heit (BAG) in Bezug auf Covid-19 am Veran­stal­tungs­tag genau ausse­hen, kann zum heuti­gen Zeit­punkt noch nicht beur­teilt werden. Eine Teil­nahme erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veran­stal­ter über­nimmt keiner­lei Haftung bei einer allfäl­li­gen Erkran­kung. Soll­ten wir die Veran­stal­tung absa­gen oder das BAG kurz­fris­tig vor der Veran­stal­tung ein Durch­füh­rungs­ver­bot ausspre­chen, über­nimmt der Veran­stal­ter keine Haftung für allfäl­lig bereits entstan­dene Kosten und Umtriebe Ihrer­seits. Bereits bezahlte Teil­nah­me­ge­büh­ren werden rück­ver­gü­tet.

Abmel­dun­gen
Abmel­dun­gen müssen schrift­lich erfol­gen. Im Falle einer Absage wird eine Annull­a­ti­ons­ge­bühr von Fr. 50.– für den admi­nis­tra­ti­ven Aufwand verrech­net. Bei Abmel­dun­gen nach dem 18. März 2023 ist die ganze Teil­nah­me­ge­bühr fällig rsp. es erfolgt keine Rück­erstat­tung des einbe­zahl­ten Betra­ges. Gerne akzep­tie­ren wir jedoch ohne zusätz­li­che Kosten einen Ersatz­teil­neh­mer.

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